Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, weisen wir Sie hiermit zusätzlich ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen an Ihrem Fahrzeug nach §19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig sind, solange diese nicht vom TÜV und oder Dekra abgenommen worden sind.
Im Auftragsfall gelten unsere AGB.